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   OVG Sachsen, 24.04.2013 - 2 A 244/11   

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https://dejure.org/2013,50366
OVG Sachsen, 24.04.2013 - 2 A 244/11 (https://dejure.org/2013,50366)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.04.2013 - 2 A 244/11 (https://dejure.org/2013,50366)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. April 2013 - 2 A 244/11 (https://dejure.org/2013,50366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BesÜV § 2
    Kinderbezogene Leistungen, Besoldung, Vollstreckungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2013 - 2 A 244/11
    Von den inhaltlich eindeutigen, einer Auslegung nicht zugänglichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts darf auch in Einzelheiten nicht abgewichen werden, selbst wenn sich in der einen oder anderen Hinsicht Zweifel an deren Systemgerechtigkeit ergeben mögen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Juni 2004, BVerwGE 121, 91, 99).

    Zu berücksichtigen bleibt dabei, worauf schon das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das als Vergleichsgröße heranzuziehende Nettoeinkommen anhand der Verhältnisse der alten Bundesländer bestimmt wird, also insbesondere die Absenkung der Besoldung nach Maßgabe der 2. Besoldungs- Übergangsverordnung keinen Einfluss besitzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Juni 2004, BVerwGE 121, 91, 99).

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2013 - 2 A 244/11
    Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers sei die Vollstreckungsanordnung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300, 304).

    Der Gesetzgeber habe vielmehr bei Unterschreitung dieses Wertes die äußersten Grenzen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums überschritten (BVerfGE 99, 300, 321 ff.).

  • BVerwG, 08.08.2012 - 7 B 1.12

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung bei Fragen

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2013 - 2 A 244/11
    Es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von noch offenen Altfällen dargetan werden (vgl. zuletzt: BVerwG, Beschl. v. 8. August 2012 - 7 B 1.12 - juris m. w. N.).
  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2013 - 2 A 244/11
    Denn an einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache fehlt es jedenfalls, wenn sich die als klärungsbedürftig bezeichnete Rechtsfrage aufgrund des Wortlauts des anwendbaren Rechts nach allgemeinen Auslegungsregeln und auf der Grundlage der bereits vorliegenden Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. November 1989, NVwZ 1990, 556; Beschl. v. 22. Dezember 1994, NVwZ 1995, 700, 701).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2013 - 2 A 244/11
    Dem werde eine um 15 v. H. über dem Sozialhilfesatz liegende Leistung gerecht (BVerfG, Urt. v. 22. März 1990, BVerfGE 81, 363, 381 ff.).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2013 - 2 A 244/11
    15 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts gerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194).
  • OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 394/10

    Zulassungsantrag, amtsangemessene Alimentierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2013 - 2 A 244/11
    Für die zulässige Geltendmachung rechtlicher Schwierigkeiten bedarf es einer konkreten Bezeichnung der Rechtsfragen, bei deren Beantwortung sich solche Schwierigkeiten stellen sollen (vgl. Senatsbeschl. v. 30. Mai 2012 - 2 A 394/10 -, juris).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2013 - 2 A 244/11
    Bereits im Beschluss vom 30. März 1977 (BVerfGE 44, 249, 274 f.) hatte es dargelegt, dass bei der gegenwärtigen Besoldungsstruktur Familien mit einem oder zwei Kindern den Kindesunterhalt ganz überwiegend aus den allgemeinen, insoweit auch ausreichenden Gehaltsbestandteilen bestreiten könnten und die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ergänzend hinzutreten würden.
  • OVG Sachsen, 24.03.2010 - 2 A 725/08

    Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung von über die gesetzlich vorgesehene

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2013 - 2 A 244/11
    6 Der Senat hat bereits entschieden, dass die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Beschluss vom 24. November 1998 auch noch im Jahr 2006 Geltung beanspruchte und ein rechtzeitig erhobener Nachzahlungsanspruch mit 5 v. H. ab Rechtshängigkeit zu verzinsen ist (Senatsurt. v. 24. März 2010, LKV 2010, 286).
  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 20.16

    115%-Grundsatz; 20%-Zuschlag; Abstandsgebot; Alimentation; Amtsangemessenheit;

    Dies ist im Übrigen einhellige Ansicht der bisher hierzu veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. für das Jahr 2005: OVG Münster, Urteil vom 23. April 2009 - 1 A 811/08 - Rn. 25 f.; für die Jahre 2005 bis 2006: OVG Greifswald, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 L 84/06 - juris Rn. 57 ff.; für das Jahr 2006: OVG Bautzen, Beschluss vom 24. April 2013 - 2 A 244/11 - juris Rn. 6; für das Jahr 2007: OVG Koblenz, Urteil vom 5. Dezember 2008 - 10 A 10502/08 - NVwZ-RR 2009, 568 und OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. August 2010 - 5 LA 38/10 - juris Rn. 7; für das Jahr 2009: VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juni 2016 - 4 S 1094/15 - juris Rn. 39 ff. und OVG Münster, Urteil vom 7. Juni 2017 - 3 A 1058/15 - juris Rn. 27).
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